Verhaltenssüchte: Diagnose

Zur Diagnose der Verhaltenssüchte gibt es bisher noch keine allgemein anerkannten Diagnosekriterien. Wie bereits in anderen Kapiteln beschrieben, führen auch ICD-10 und DSM-5 die Verhaltensssüchte nicht als einheitliches Krankheitsbild auf.

Aufgrund der Gemeinsamkeiten der zur Gruppe der Verhaltenssüchte zählenden Krankheitsbilder, erscheint die Einführung einheitlicher Diagnosekriterien zweckmäßig.

Weiterlesen:
   • Verhaltenssüchte: ICD-10
   • Verhaltenssüchte: DSM-5


Verhaltensüchte: Diagnosekriterien

Tao et al. schlagen die folgenden Diagnosekriterien für die Verhaltenssüchte vor (vgl. Tao 2010):

Symptome:

Jedes der folgenden Symptome muss vorhanden sein:

Mindestens eines der folgenden Symptome muss vorhanden sein:

Ausschlusskriterium:
Die pathologische Verhaltensweise wird nicht besser durch eine Affektive Störung oder durch eine Psychotische Störung erklärt.

Klinisch relevante Beeinträchtigung:
Die pathologische Verhaltensweise führt zu relevanten Beeinträchtigungen, z.B. zu reduzierten sozialen, akakdemischen oder beruflichen Fähigkeiten, zu einem Verlust an wichtigen sozialen Beziehungen oder zu Beinträchtigunen in Bezug auf Beruf, Ausbildung oder Karriere.

Dauer und Verlauf:
Die pathologische Verhaltensweise muss für eine Periode von mindestens 3 Monaten bestehen.

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