Verhaltenssüchte: Diagnose
Dr-Elze.de Dr. Elze
Zur Diagnose der Verhaltenssüchte gibt es bisher noch keine allgemein anerkannten Diagnosekriterien. Wie bereits in anderen Kapiteln beschrieben, führen auch ICD-10 und DSM-5 die Verhaltensssüchte nicht als einheitliches Krankheitsbild auf.
Aufgrund der Gemeinsamkeiten der zur Gruppe der Verhaltenssüchte zählenden Krankheitsbilder, erscheint die Einführung einheitlicher Diagnosekriterien zweckmäßig.
Weiterlesen:
• Verhaltenssüchte: ICD-10
• Verhaltenssüchte: DSM-5
Verhaltensüchte: Diagnosekriterien
Tao et al. schlagen die folgenden Diagnosekriterien für die Verhaltenssüchte vor (vgl. Tao 2010):
Symptome:
Jedes der folgenden Symptome muss vorhanden sein:
- Andauernde Beschäftigung mit der pathologischen Verhaltensweise (der Betroffenen beschäftigt sich gedanklich mit früheren oder bevorstehenden Episoden dieses Verhaltens).
- Entzugssymptome (Stimmungstief, Ängste, Gereiztheit oder Langeweile nach einigen Tagen ohne dieses Verhalten).
Mindestens eines der folgenden Symptome muss vorhanden sein:
- Toleranzentwicklung (bemerkbare Zunahme des Verhaltens, um eine Befriedigung zu erreichen),
- Andauernder Wunsch nach dem Verhalten und/oder erfolglose Versuche, das Verhalten zu reduzieren,
- Andauernde exzessive Episoden des Verhaltens, obwohl dem Betroffenen bewusst ist, dass er physische und/oder psychische Beschwerden durch das Verhalten hervorruft bzw. bestehende Beschwerden verstärkt.
- Verlust von Interessen, früheren Hobbies, Beschäftigungen etc. als direkte Folge des Verhaltens,
- Nutzung des Verhaltens, um aversive Affekte zu reduzieren (wie z.B. Gefühle von Hilflosigkeit, Schuld, Angst etc.).
Ausschlusskriterium:
Die pathologische Verhaltensweise wird nicht besser durch eine Affektive Störung oder durch eine Psychotische Störung erklärt.
Klinisch relevante Beeinträchtigung:
Die pathologische Verhaltensweise führt zu relevanten Beeinträchtigungen, z.B. zu reduzierten sozialen, akakdemischen oder beruflichen Fähigkeiten, zu einem Verlust an wichtigen sozialen Beziehungen oder zu Beinträchtigunen in Bezug auf Beruf, Ausbildung oder Karriere.
Dauer und Verlauf:
Die pathologische Verhaltensweise muss für eine Periode von mindestens 3 Monaten bestehen.
© Dr. Sandra Elze & Dr. Michael Elze
Prien am Chiemsee / Rosenheim, www.Dr-Elze.de
Autoren des Artikels: Dr. Sandra Elze & Dr. Michael Elze
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